Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Netto-Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Diese Einkommensgrenzen betragen für:
- Alleinstehende: 950 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.500 Euro
- für jedes minderjährige Kind: 380 Euro
- für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 520 Euro
- für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 350 Euro
- Freibetrag Lehrlingsentschädigung: 232,49 Euro